WEG - Verwaltung -
Verwaltung nach dem Wohneigentumsgesetz
Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentumsanlage steht allen Wohnungs- und Teileigentümern gemeinsam zu. Eine ordnungemäße Verwaltung ist jedoch nicht denkbar ohne ein besonderes Organ - den Verwalter. Die Befugnisse des Verwalters sind in § 27 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Der Verwalter ist stets Sachwalter für fremdes Vermögen. Die Verwaltung beruht auf einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis zwischen Eigentümergemeinschaft und Verwalter. Dieses setzt persönliche Zuverlässigkeit, Unparteilichkeit und geordnete Vermögensverhältnisse voraus. Des weiteren sind Erfahrungen und Kenntnisse im Grundbuchrecht, der kaufmännischen und technischen Abwicklung sowie Kenntnisse der ein-schlägigen Rechtsvorschriften notwendig.
Unser Geschäftsführer , Herr Eberhardt , ist Dipl.Verwaltungswirt (FH) und ist mit der Materie bestens vertraut.
Die Verwaltervergütung ist ein Entgelt für eine qualifizierte Dienstleistung. Deshalb wird ihre Höhe bestimmt durch den Umfang und die Güte der von dem Verwalter zu erbringenden Leis-tung. Ein Vergleich von Verwaltervergütungen bei verschiedenen Verwalterangeboten ist also nur auf der Grundlage eines Vergleichs der Leistungsfähigkeit der Verwalterfirmen möglich.
Im momentanen Verwaltungsmarkt werden die meisten Vergabeentscheidungen für oder gegen eine Hausverwaltung über den Preis entschieden. Von Seiten der Eigentümer wird leider sehr selten nach der hinter dem Preis stehenden Leistung gefragt. Viele Eigentümer lassen sich durch einen niedrigen monatlichen Einstandspreis überzeugen.
Wir bieten Ihnen die Verwaltung zu einem reellen Festpreis incl. aller Nebenkosten an.
Fragen Sie uns !